Aktie, die gegenüber einer anderen Aktienkategorie dadurch begünstigt ist, als sie in der Hauptversammlung (HV) mehrere Stimmen oder trotz geringeren Nennwert es gegenüber einer anderen Aktienkategorie eine Stimme verkörpert. Stimmrechtsaktien müssen auf den Namen lauten und voll eingezahlt sein. Sind durch das AktG für unzulässig erklärt .... Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/stimmrechtsaktie/stimmrechtsaktie.