[Achtung: Schreibweise von 1811] adj. et adv. ein besonders in den Kanzelleyen übliches Wort, einem Stifte gehörig. Die stiftischen Unterthanen, die Unterthanen eines Stiftes, d. i. eines Bisthumes. Die stiftischen Lande. Stiftlich würde anständiger und edler seyn, ob es gleich nicht gangbar ist S. -Isch.
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