[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Stiefschwester, plur. die -n, eine Person weiblichen Geschlechtes, welche durch die zweyte Heirath der Ältern oder Eines Theiles derselben die Schwester einer andern geworden; die Halbschwester, zum Unterschiede von der leiblichen Schwester. Siehe eben daselbst.
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