
. Nach dem SchGG. § 9 Abs. 3 gelten bei Anwendung des Gesetzes wegen Beseitigung der Doppelbesteuerung die Schutzgebiete als Inland. Danach darf ein Deutscher zu den direkten Staatssteuern nur in dem Bundesstaate herangezogen werden, in welchem er seinen Wohnsitz hat. Ausnahmen davon sind die Steuer...
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