
die Anzeige des Todes eines Menschen bei dem Standesbeamten, in dessen Bezirk sich der Todesfall ereignet hat. Zur Sterbefallanzeige verpflichtet sind in nachstehender Reihenfolge 1. das Familienoberhaupt, 2. derjenige, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, 3. jede Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigene...
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