Stempelgesetz Bedeutung

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Stempelgesetz

Stempelgesetz Logo #42325[bearbeiten] Auszug: Gesetz über den Feingehalt von Gold- und Silberwaren Vom 16. Juli 1884 (BGBI. S. 120) - mit späteren Änderungen. §1 Gold- und Silberwaren dürfen zu jedem Feingehalt angefertigt und feilgehalten werden. Die Angaben des Feingehalts auf denselben ist nur nach Maßgaben der folgenden Bestimmungen gestattet. §2 (1) Auf goldene...
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