
Stein und Bein schwören (etwas mit höchsten Schwüren versichern). Beim gerichtlichen Eidschwur war es üblich, bestimmte Gegenstände von hohem Symbolwert mit der Hand zu berühren, so etwa den Richterstab, das Richtschwert, seinen Bart, einen Altar oder Reliqienschrein oder - nach heidnischem Brauch -...
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