[Achtung: Schreibweise von 1811] verb. reg. act. nur im gemeinen Leben, mit den nöthigen Hülfsmitteln, Zugehör u.s.f. versehen. Ein Zimmer staffieren, es mit den nöthigen Meublen versehen, ausrüsten. Jemanden mit Geld und Wechselbriefen staffieren, hinlänglich versehen. Mit Proviant wohl staffiert seyn, Fronsperg. Beso... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_2_2_2105