[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Stadtanwalt, des -es, plur. die -e, in einigen Städten, z. B. zu Straßburg, eine obrigkeitliche Person in und bey der Stadt, welche sich vor dem Bürgermeister befindet, und das Haupt des innern Stadtrathes ist.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_2_2_2062
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