die Erledigung staatlicher Verwaltungsaufgaben durch eigene Behörden (unmittelbare Staatsverwaltung) oder durch juristische Personen des öffentlichen Rechts (wie Gemeinden, Kreise ) als Auftragsangelegenheiten (mittelbare Staatsverwaltung). Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/staatsverwaltung