
Staatsvermögen, öffentliches Vermögen, das Vermögen des öffentlichen Sektors (Gebietskörperschaften, Sozialversicherung). Unterschieden werden: allgemeines Verwaltungsvermögen (Vermögensteile, die der unmittelbaren Erfüllung von Verwaltungsaufgaben dienen, v. a. bebaute Grundstücke); Sachen im Gemei...
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Gesamtheit der dem Staat gehörigen beweglichen und unbeweglichen Sachen. Man unterscheidet: 1. Finanzvermögen (z. B. staatliche Betriebe), 2. Verwaltungsvermögen (z. B. Amtsgebäude), 3. Sachen in Gemeingebrauch (z. B. Straßen, Autobahnen, Wasserstraßen).
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