
ist die Mitgliedschaft eines Menschen in einem Staat. Sie erscheint nach älteren frühneuzeitlichen Vorläufern in Frankreich 1791, im Heiligen Römischen Reich (deutscher Nation) nach 1800. Seitdem wird sie meist gesetzlich besonders geregelt (z. B. Preußen 1842, Deutsches Reich 1870, 1913 Übergang vom Territorialgrundsatz zum Abstammungsprinzi...
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Rechtliche Zugehörigkeit einer Person zu einem Staat. Nach völkerrechtlichen Grundsätzen darf jeder Staat seine Staatsangehörigkeit eigenverantwortlich regeln. Dabei darf er allerdings nicht in das Recht eines anderen Staates eingreifen. Grundsätzlich gibt es zwei Mögl...
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Die S. ist die gesetzliche Festlegung, zu welchem Staat ein Mensch gehört, wobei diese Angehörigkeit unausgesprochen als eine Art Eigentum gesehen wird. Das resultiert aus dem historisch gewachsenen und vielfach belegten Interesse der Staatsführungen an der Steuerkraft, dem Soldatendienst und der Gebärleistung ihrer Untertanen....
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42007

Staatsangehörigkeit: Ein junge Frau freut sich im Rathaus des Berliner Stadtteils Neukölln mit der... Staatsangehörigkeit, die rechtliche Mitgliedschaft einer natürlichen Person (Staatsangehöriger) in einem Staat, aus der Rechte (z. B. Wahlrecht) und Pflichten (z. B. Wehrpflicht) folgen. F...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Im persönlichen Versicherungsnachweis des Arbeitnehmers ist seine Staatsangehörigkeit bereits eingedruckt. Sofern sie sich ändert, ist eine Berichtigungsmeldung erforderlich. Siehe auch: Ausstrahlung, Einstrahlung, Sozialversicherungsausweis.
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https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun

Die Staatsangehörigkeit bezeichnet die Zuordnung eines Menschen zu einem bestimmten Staat, mit allen Rechten und Pflichten. Entsprechend wird mit Staatsangehörigem jemand bezeichnet, der einem bestimmten Staat angehört. Aufgrund der nicht einheitlichen Regelungen in den einzelnen Staaten kann ein Mensch mehrere oder auch keine (sog. Staatenloser...
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https://www.lexexakt.de/glossar/staatsangehoerigkeit.php

Staatsangehörigkeit (Heimatsrecht, Indigenat), die Eigenschaft als Unterthan in einem bestimmten Staatswesen. Im Bundesstaat ist der Staatsangehörige einer doppelten Herrschaft unterworfen; er steht unter der Staatsgewalt des Einzelstaats, welchem er angehört, und er ist der Bundes-(Reichs-) Gewalt untergeordnet, welche in dem Gesamtstaat besteh...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

(Indigenat), die Zugehörigkeit zu einem als Staat organisierten Volke. Die St. ist die Voraussetzung für eine Reihe besonderer Rechte und Pflichten. Unter diesen Rechten unterscheidet man staatsbürgerliche, wie z. B. das Recht auf Schutz im Auslande und Teilnahme am politischen Leben, und bürgerlich...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard

das formale Rechtsband, das den Bürger mit seinem Heimatstaat verbindet und das gegenseitige Rechte und Pflichten begründet. Die Staatsangehörigkeit wird zunächst automatisch mit der Geburt erworben. Die nationalen Rechtssysteme kennen hierfür zwei Anknüpfungspunkte: Entweder erhält jeder die Staatsangehörigkeit des Staates, auf dessen...
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https://www.wissen.de//lexikon/staatsangehoerigkeit
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