
Im Sächsischen Landtag gibt es zehn ständige Ausschüsse, die jeweils für bestimmte Politikfelder zuständig sind. 'Ständig' bedeutet, dass sie dauerhaft für die gesamte Wahlperiode bestehen und als Fachausschüsse der Vorbereitung von Beschlüssen dienen - während nicht ständige Ausschüsse (z.B. der Untersuchungsausschuss) nur für einen b...
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