[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Sprungthaler, des -s, plur. ut nom. sing. in einigen Gegenden, z. B. im Amte Lüchau im Bremischen, eine Abgabe neu verehelichter Personen, welche sie den Morgen nach der Hochzeit dem Amtmanne so wohl als dem Pfarrer, und zwar jedem einen Reichsthaler, entrichten müssen. Man leitet es vo...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_2_1_1903
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