
Die Beurteilung von Sportanlagen ausgehenden Geräuschen erfolgt nach der Achtzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung - 18. BImSchV ).
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https://www.hlnug.de//themen/laerm/sportanlagenlaerm
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