
dt. etwa: 'Geschäft der geteilten Rechte', 'Rechteteilung'Kurz gesagt, ist der ?split rights deal' ein Abkommen zwischen verschiedenen Vertriebsunternehmen, die Rechte an einem Film aufzuteilen und ihn (resp. die zugefallenen Teilrechte) jeweils in Eigenregie auszuwerte...
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https://filmlexikon.uni-kiel.de/index.php?action=lexikon
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