die Gesamtheit der die Zollgrenzen eines Landes überschreitenden Güter ohne Durchfuhr. Im Unterschied zum Generalhandel werden die Ausfuhr aus Zoll- und Freihafenlager ebenso wie die Einfuhr auf Zoll- und Freihafenlager nicht im Spezialhandel erfasst. Gefunden auf https://www.wissen.de//lexikon/spezialhandel