
Der Kontoinhaber kann bei der Wertpapiersammelbank die Sperre von Sammelbestandteilen bis zur Beendigung der Hauptversammlung beantragen. Über die vorgemerkte Sperre wird eine Bescheinigung erteilt. Hat die AG die Wertpapiersammelbank ermächtigt, Stimmkarten auszustellen, erhält der Kontoinhaber statt der Sperrbescheinigung eine Stimmkarte.
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