
Die Leitung kommunaler Sparkassen besteht aus 2 Organen: Verwaltungs- oder Sparkassenrat sowie Sparkassenvorstand oder -direkto-rium. Der Vorstand ist das eigentliche Leitungsgremium und setzt sich aus sach- und fachkundigen Personen, die den vom KWG geforderten Qualifikation en entspr., zusammen. Seine Mitgliederzahl richtet sich nach den Bedür.....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/sparkassenleitungsstruktur/sparkas
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