
Spareinlagen sind Geldeinlagen bei Kreditinstituten, die nicht dem Zahlungsverkehr, sondern der Anlage dienen und als solche nur gegen Ausfolgung besonderer Urkunden (beispielsweise des Sparbuches) entgegengenommen werden dürfen.
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Die Spareinlagen sind Einlagen auf speziellen Sparkonten und dienen der Ansammlung oder Anlage von Vermögen, nicht aber dem Zahlungsverkehr oder zur Verwendung im Geschäftsbetrieb. Der Sparer erhält über die erbrachte Einlage eine Urkunde in Form eines Sparbuches. Nach § 21 Abs. 4 Kreditwesengesetz ...
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Spar
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Einlagen, die aus Ersparnissen der Kunden bestehen. Spareinlagen dienen im Allgemeinen nicht der Abwicklung des Zahlungsverkehrs und werden von den Kunden meist für eine unbefristete Zeit hinterlegt. Auf größere Spareinlagen kann nur unter Einhaltung einer bestimmten Kündigungsfrist zugegriffen werden. Spareinlagen sind durch Ausfertigung einer...
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Nach Bankengesetz gelten in der Schweiz als Spareinlagen alle Einlagen bei Banken, die in irgendeiner Wortverbindung mit dem Ausdruck «Sparen» gekennzeichnet sind (Sparheft/-konto, Jugendsparheft/-konto, Alterssparheft/-konto usw.).
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Eine Spareinlage ist die Anlage von Geld auf einem Sparkonto. Die Rücklage dieses nicht verbrauchten Geldes kann unterschiedlich geschehen, das hängt von der benötigten Flexibilität, dem Anlagehorziont und auch von der persönlichen Risikobereitschaft ab.
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Von vornherein nicht befristete Gelder von Kunden, die von den Geld- und Kreditinstituten auf Sparkonten geführt und für die dem Sparer eine besondere Urkunde (meist ein Sparbuch) ausgehändigt wird. Spareinlagen dürfen nicht für den Zahlungsverkehr benutzt werden. Will der Einleger sein Geld zurückbekommen, muss er normalerweise bestimmte, be...
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Geldeinlagen bei Kreditinstituten, die nicht dem Zahlungsverkehr, sondern der Anlage (also dem Sparen) dienen, nennt man Spareinlagen und als solche nur gegen die Ausfolgung von besonderen Urkunden (Sparurkunden) entgegengenommen werden dürfen. Auf Namen, eine bestimmte Bezeichnung oder eine Nummer können diese Sparurkunden lauten.
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Spareinlagen sind Geldeinlagen bei Kreditinstituten, die nicht dem Zahlungsverkehr, sondern der Anlage dienen und als solche nur gegen Ausfolgung besonderer Urkunden (beispielsweise des Sparbuches) entgegengenommen werden dürfen.
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Die Spareinlage n sind Einlagen auf speziellen Sparkonten und dienen der Ansammlung oder Anlage von Vermögen , nicht aber dem Zahlungsverkehr oder zur Verwendung im Geschäftsbetrieb . Der Sparer erhält über die erbrachte Einlage eine Urkunde in Form eines Sparbuch es. Nach § 21 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) sind Verfügung en über die Sp...
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