
Die Garantie der sozialen Rechte setzt eine Kontrolle der Verfügungen der Versicherer durch die Gerichte voraus. Jedes Sozialversicherungsgesetz enthält Bestimmungen, die es den Versicherten ermöglichen, Beschwerde bei einer kantonalen Instanz sowie in der Folge davon beim Eidgenössischen Versicherungsgericht einzulegen. Das Ver...
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