Sozialstaatsprinzip Bedeutung

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Sozialstaatsprinzip

Sozialstaatsprinzip Logo #42834Mit Sozialstaatsprinzip wird das grundlegende Staatsprinzip bezeichnet, das den Staat zur sozialen Gerechtigkeit in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung verpflichtet. Das Sozialstaatsprinzip wird explizit genannt in Art. 20 Abs. 1 GG und Art. 28 Abs. 1 S. 1 GG. Weiterhin spiegelt es sich in der Koalitionsfreiheit des Art. 9 Abs. 3 GG, der fr...
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