
Sozialhilfeleistungen unterliegen keiner Besteuerung. Wird mit dem Lebenspartner ein gemeinsamer Haushalt geführt und bezieht nur ein Lebenspartner Sozialhilfe und erzielt der andere Partner Einkünfte, kürzt das Sozialamt die Sozialhilfe. Im Gegenzug kann jedoch der Unterhaltsfreibetr...
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