
Das Sozialgericht (SG) ist das Gericht erster Instanz innerhalb der deutschen Sozialgerichtsbarkeit. Seine Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Sozialgerichtsgesetz (SGG). Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit sind nach {§|51|sgg|juris} SGG funktionell zuständig für Entscheidungen in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten. Eine Ausnahme besta...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialgericht

ist nach älteren Vorläufern (1884 Schiedsgericht für Streitigkeiten aus der Unfallversicherung, 1900 Schiedsgericht für Arbeiterversicherung, 1911 verwaltungsinterner Rechtsschutz durch Versicherungsamt, Oberversicherungsamt und Reichsversicherungsamt)
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

Die Gerichte, die über Rechtsangelegenheiten der Krankenversicherung entscheiden, sind Sozialgerichte. Diese sind dreistufig aufgebaut: Es gibt 69 Sozialgerichte, die Landessozialgerichte der Bundesländer und das Bundessozialgericht in Kassel. Das Bundessozialgericht darf nur rechtlich, Sozial- und ...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42246

Unterste Instanz der Sozialgerichtsbarkeit, entscheidet durch Urteil über Klagen in Verfahren der Sozialversicherung und weiterer gesetzlich zugewiesener Gebiete. Siehe auch: Landessozialgericht, Bundessozialgericht.
Gefunden auf
https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun

Vor dem Sozialgericht werden Streitigkeiten zwischen Bürgern und öffentlich-rechtlichen Institution en entschieden. So kann sich der Bürger gegen einen Behördenbescheid wenden oder einen Anspruch auf staatliche Leistungen durchsetzen. Das Sozialgericht befasst sich mit Angelegenheiten, die die soziale Sicherheit betreffen. Für Klagen vor dem.....
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/sozialgericht/sozialgericht.htm
Keine exakte Übereinkunft gefunden.