
Bei den ausschließlich aus steuerlichen Mitteln finanzierten Zweigen der sozialen Absicherung spielt das Versicherungsprinzip naturgemäß keine oder nur eine geringe Rolle, so bei den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV, in der Militärversicherung wie auch bei den Familienzulagen für Kleinbauern, der Opferhilfe usw.Nach d...
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