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Sozialauswahl

Sozialauswahl Logo #42000 Die Sozialauswahl ist ein Begriff aus dem deutschen Arbeitsrecht. Nach {§|1|kschg|juris|text=§ 1 Abs. 3} KSchG ist eine Kündigung auch dann sozialwidrig und damit unwirksam, wenn zwar dringende betriebliche Gründe für eine Kündigung vorliegen, der Arbeitgeber aber bei der Auswahl der zu entlassenden Arbeitnehmer soziale Gesichtspunkte nicht ...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialauswahl

Sozialauswahl

Sozialauswahl Logo #40077Bei einer betriebsbedingten Kündigung (s. auch 'Kündigung') muß der Arbeitgeber unter der Belegschaft eine Sozialauswahl treffen. Bei der Bestimmung der zu kündigenden Arbeitnehmer ist zwischen den Arbeitnehmern, die in ihrer Funktion miteinander vergleichbar und austauschbar sind, eine Auswahl unter Berücksichtigung der Dauer der Betriebszuge...
Gefunden auf https://insolnet.de/Fachbegriffe.aspx

Sozialauswahl

Sozialauswahl Logo #42072Im Rahmen einer arbeitsrechtlichen betriebsbedingten Kündigung muss stets die sog. Sozialauswahl vorgenommen werden. Kommen bei einer bevorstehenden Entlassung mehrere Mitarbeiter in Frage, muss nach bestimmten Kriterien derjenige ausgewählt werden, bei dem die Kündigung aus sozialen ...
Gefunden auf https://www.anwalt24.de/lexikon

Sozialauswahl

Sozialauswahl Logo #42834Mit Sozialauswahl bezeichnet man die vom Arbeitgeber zu treffende Auswahl zwischen mehreren für eine Kündigung in Frage kommenden Arbeitern bei einer betriebsbedingten Kündigung. Beispiel: A betreibt eine Schneiderei, in der er insgesamt 12 Mitarbeiter beschäftigt. Mitte Oktober verliert er einen seiner drei Großkunden und schafft es nicht ein...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/sozialauswahl.php
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