
Sowjetzonenflüchtling ist gem. § 3 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) ein deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Volkszugehöriger, der seinen Wohnsitz in der sowjetischen Besatzungszone oder im sowjetisch besetzten Sektor von Berlin hat oder gehabt hat und von dort vor dem 1. Juli 1990 geflüchtet ist, um sich einer von ihm nicht zu ver...
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Sowjetzonenflüchtling: Flüchtlinge aus der sowjetischen Besatzungszone. Sowjẹtzonenflüchtling, im Sinne des Bundesvertriebenengesetzes ein deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Volkszugehöriger, der seinen Wohnsitz in der DDR oder Berlin (Ost) hatte und von dort vor dem 1. 7. ...
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nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (BVFG) vom 19. 5. 1953 derjenige deutsche Staats- und Volksangehörige, der seinen Wohnsitz in der SBZ (bzw. der DDR) oder im sowjetischen Sektor Berlins (bzw. Berlin [Ost]) aufgrund einer besonderen Zwangslage, vor allem bei Gefahr für Leib und Leben, aufgegeben hat.
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