
In der Doppik handelt sich es bei der Sonderrücklage allgemein um denjenigen Teil des Eigenkapitals, der an einen bestimmten Zweck gebunden ist. In der Kameralistik sind Sonderrücklagen spezielle Rücklagen, deren Bildung nur für besondere Zwecke des Verwaltungshaushalts zulä...
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Der Vorstand der AG darf Bezugsaktien gegen Wandelschuldverschreibung en nur ausgeben, wenn der Unterschied zwischen dem Ausgabebetrag der zum Umtausch eingereichten Schuldverschreibung en und dem höheren Nennbetrag der für sie zu gewährenden Bezugsaktien aus einer (freien) Sonderrücklage oder durch Zuzahlung des Umtauschberechtigten gedeckt .....
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