
1) Bezeichnung für selbstständige Gerichte, die auf bestimmte Rechtsmaterien festgelegt sind und hierüber verhandeln (z.B. Patentgericht, Arbeitsgericht und Rheinschifffahrtsgericht). (Ggt.: ordentliche Gerichte).2) Gerichte mit verkürztem Verfahren und stark beschränkten Rechtsmitteln für den Angeklagten, die ursprünglich von der Regierung ...
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Sondergerichte, auf Gesetz beruhende Gerichte, die eine auf besondere Sachgebiete beschränkte Zuständigkeit haben (Artikel 101 Absatz 2 GG). Von den verfassungsrechtlich verbotenen Ausnahmegerichten unterscheiden sie sich v. a. durch die abstrakt und generell durch Gesetze geregelte Zuständigkeit. S...
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Sondergerichte sind Gerichte mit einer abstrakt bestimmten Zuständigkeit für einen beschränkten Bereich, wie z.B. die Schiffahrtsgerichte. Im Gegensatz zu Ausnahmegerichten sind Sondergerichte rechtsstaatlich unproblematisch und zulässig.
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https://www.lexexakt.de/glossar/sondergerichte.php

Gerichte, die anstelle der sonst allgemein zuständigen Gerichte für besondere Personengruppen oder Sachgebiete zuständig sind. Solche Sondergerichte sind zulässig und vereinzelt im Gesetz vorgesehen (z. B. Schifffahrtsgerichte – § 14 GVG). Im NS-Regime hießen Sondergerichte die durch Verordnung vom 21. 3. 1933 eingerichteten Strafger...
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