
Sonderausgaben sind private Ausgaben, die nicht in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer der sieben Einkunftsarten stehen. Sie dürfen daher weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten darstellen. Solche Privatausgaben sind nur dann von der einkommenssteuerlichen Bemessungsgrundlage abziehbar, wenn das Gesetz dies wegen der unvermeidbaren bezi...
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Als Sonderausgaben gelten unvermeidbare private Ausgaben, die jedoch nicht in direktem wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer der insgesamt sieben steuerrechtlich erfassten Einkunftsarten stehen. Sie stellen daher weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten dar. Unter die Sonderausgaben falle...
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