
Unter Solvabilität versteht man im Versicherungs- und Bankwesen die Ausstattung eines Versicherers oder eines Kreditinstituts mit Eigenmitteln, also freiem, unbelastetem Vermögen. Die Eigenmittel dienen dazu, sich realisierende Risiken des Versicherungs- bzw. Kreditgeschäfts abzudecken und sichern so die Ansprüche der Versicherungsnehmer oder ...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Solvabilität

Unter Solvabilität wird die Relation zwischen der Summe der Bilanzaktiva und außerbilanzmäßigen Geschäfte und dem sich daraus ergebenden Ausmaß an Eigenmittel, die das Kreditinstitut zu halten hat, bezeichnet. Die Solvabilität wird in § 22 BWG geregelt.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40021

Unter Solvabilität versteht man die in Paragraph 10 Kreditwesengesetz (Grundsatz 1) verankerte Verpflichtung von Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten sowie Instituts- und Finanzholding-Gruppen, angemessenes Eigenkapital im Interesse der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber ihren Ku...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42101

Unter Solvabilität versteht man die von der Zusammensetzung des Versicherungsbestandes abhängige Relation zwischen Beitragseinnahmen und Schäden einerseits und Eigenkapital andererseits, oder kürzer ausgedrückt, die Ausstattung mit Eigenmitteln. Die Eigenmittel setzen sich überwiegend aus dem Eigenk...
Gefunden auf
https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun
Keine exakte Übereinkunft gefunden.