
Anordnung des BMVBS, durch die die Beförderung bestimmter gefährlicher Güter untersagt oder nur unter Bedingungen und Auflagen gestattet wird, weil sich die geltenden Sicherheitsvorschriften als unzureichend zur Einschränkung der von der Beförderung ausgehenden Gefahren herausgestellt und eine Änderung der Rechtsvorsch...
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