
Das Simultanitätsprinzip (auch: Koinzidenzprinzip §§ 16 in Verbindung mit 8 StGB) ist nach deutschem Strafrecht das grundlegende Gerüst der Strafbarkeit, insbesondere bei den Vorsatzdelikten. Es ist normativ auf das Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG zurückzuführen. Gleichzeitig müssen der Tatbestand objektiv verwirklicht, Vorsatz vo...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Simultanitätsprinzip
Keine exakte Übereinkunft gefunden.