
Simultaneum nennt man das Recht, nach welchem in demselben Staat der evangelische und katholische Glaube freie Ausübung hat. Ehemals machte man in Deutschland einen Unterschied zwischen notwendigem und willkürlichem Simultaneum (lat. simultaneum necessarium et voluntarium). Das erstere hieß das Recht, nach welchem die katholische und protestant...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Simultaneum

(N.) Gleichzeitigkeit (der katholischen und protestantischen Konfession)Schäfer, C., Das Simultaneum, 1995
Gefunden auf
https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html

gemeinsamer Besitz und Gebrauch von Kirche und Vermögen durch verschiedene Konfessionen
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42227

Simultaneum (lat.), etwas von zwei Personen zugleich Besessenes; auch ein gleichberechtigtes Nebeneinanderbestehen, namentlich dasjenige der katholischen und der protestantischen Kirche; endlich ein Vertrag, zufolge dessen die Glieder verschiedener Konfessionen an einem Ort sich zu ihrem Gottesdienst einer und derselben Kirche (Simultankirche) bedi...
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.