Signatär (franz.), Unterzeichner eines Vertrags etc., daher Signatarmächte, gemeinsame Bezeichnung für die Staatsregierungen, welche einen Staatsvertrag unterzeichnen (signieren) und damit die Garantie für die Ausführung desselben übernehmen. Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html