[Achtung: Schreibweise von 1811] (nicht gebräuchlich) -er, -ste, adj. et adv welches für sich allein nur im Oberdeutschen für sichtbar üblich ist, und von Sicht abstammet. Ein sichtiges Pfand, ein Sichtbares, Opitz. Da ward die Wunde sichtig, Günth. Die Hochdeutschen gebrauchen es nur in dem Zusammensetzungen ans...
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_2_0_610
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