
Mit Sicherungsverteidiger wird ein Pflichtverteidiger bezeichnet, der einem Angeklagten vom Gericht für den Fall beigeordnet wird, dass der/die Wahlverteidiger ausfallen. Das empfiehlt sich dann, wenn ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt (§ 140 StPO). Beispiel: In einem Wirtschaftsstrafverfahren ist der C wegen Unterschlagung und Betrug...
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