Sicherheitsmindesthöhe Bedeutung

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Sicherheitsmindesthöhe

Sicherheitsmindesthöhe Logo #42000 Die LuftVO (Luftverkehrs-Ordnung) legt in § 6 Abs. 1 S. 2 sogenannte absolute Mindesthöhen als unterste Sicherheitshöhen fest: Für den Flug nach Instrumentenflugregeln gilt außer bei Starts und Landungen eine Sicherheitsmindesthöhe von 300 m über dem höchsten Hindernis im Umkreis von 8 km. Diese Höhen gelten allerdings nur für zivile Luf...
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