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Selektivvertrag

Selektivvertrag Logo #42000 Selektivvertrag ist ein Begriff aus der Gesetzlichen Krankenversicherung. Er bezeichnet die Regelung vor allem der ambulanten ärztlichen Versorgung über Verträge außerhalb der von den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) organisierten sog. Regelversorgung, die im Kollektivvertrag geregelt wird. Selektivvertrag und Kollektivvertrag sind komplem...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Selektivvertrag

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Selektivvertrag Logo #42136Im Gegensatz zum Kollektivvertrag wird beim Selektivvertrag ein Versorgungsvertrag zwischen einer Krankenkasse und bestimmten Leistungserbringern, z.B. einzelnen Ärzten geschlossen. In der politischen Diskussion werden Selektivverträge auch als Direktverträge bezeichnet, um zu betonen, dass in diese...
Gefunden auf https://www.aok-bv.de/lexikon/s/index_00108.html

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Selektivvertrag Logo #42880In der Gesundheitswirtschaft : Im Gegensatz zum Kollektivvertrag wird beim Selektivvertrag ein Versorgungsvertrag zwischen einer Krankenkasse und bestimmten Leistungserbringer n, z.B. einzelnen Ärzten geschlossen. In der politischen Diskussion werden Selektivverträge auch als Direktverträge bezeichnet, um zu betonen, dass in diesen Fällen d...
Gefunden auf https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/selektivvertrag/selektivvertrag.ht
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