
Selbstnutzer im Sinne des Wohneigentums sind Eigentümer einer Wohnung, welche diese zu eigenen Wohnzwecken nutzen und daher keine Miete zahlen. Unter Selbstnutzung wird auch die unentgeltliche Überlassung von Wohnraum an Angehörige verstanden. Selbstnutzer in diesem Kontext können geschiedene Ehegatten, Kinder, Eltern oder Geschwister sein. De...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Selbstnutzer

Eine andere Bezeichnung des Eigennutzers. Sie steht für eine natürliche oder juristische Person, die eine in ihrem → Eigentum stehende Immobilie selbst nutzt, also in ihr wohnt und / oder arbeitet.
Gefunden auf
https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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