[Achtung: Schreibweise von 1811] adj. et adv. wo die erste Sylbe nur dazu dienet, den Nachdruck des eigen zu erhöhen. Sein selbsteigener Herr seyn, sein eigener. Dieß waren seine selbsteigenen Worte. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_2_0_408