
Unter Selbstbeteiligung, Selbstbehalt, Kostenbeteiligung oder Zuzahlung versteht man im Versicherungswesen den Anteil, den der Versicherungsnehmer im Versicherungsfall selbst zu tragen hat. Er wird gesetzlich oder vertraglich als absoluter Anteil oder prozentual vereinbart. Nur darüber hinaus g...
Gefunden auf
https://www.financescout24.de/wissen
Keine exakte Übereinkunft gefunden.