[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Seebrief, des -es, plur. die -e, ein Brief, d. i. eine Urkunde, welche man zur See nöthig hat. In engerer Bedeutung werden die Pässe oder Connoissements, welche die Schiffer und Kauffahrer von dem Orte ihrer Abfahrt mitnehmen, Seebriefe genannt.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009134_2_0_57

amtliche Urkunde über die Eintragung eines Seeschiffs in das Seeschiffsregister ; Schiffszertifikat, Schiffsregister.
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https://www.wissen.de//lexikon/seebrief
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