
Wer Schüler und wer Studierender im Sinne des BAföG ist, wird im Gesetz selbst nicht definiert. Fest steht lediglich, dass Auszubildende an allgemeinbildenden Schulen zu den Schülern zählen und Auszubildende an Hochschulen zu den Studierenden. Ist vom Schüler-BAföG die Rede, so geschieht dies meist ...
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