Schöppenbank Bedeutung

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Schöppenbank

Schöppenbank Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Schöppenbank, plur. die -bänke, da, wo die Beysitzer eines Gerichtes noch unter dem Nahmen der Schöppen bekannt sind, der Sitz derselben in einem Gerichte. Ehedem auch wohl ein mit Schöppen besetztes Gericht; ein Schöppenstuhl.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_7_2_2684
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