
Schönheitsreparaturen obliegen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch dem Vermieter. Sie werden jedoch meist vertraglich auf den Mieter übertragen. Beschreibung Die sog. Schönheitsreparaturen (z.B. das Streichen oder Tapezieren von Wänden, Decken, Heizkörpern, Innentüren) sind grundsätzlich Sache des Vermieters. Häufig wird jedoch im Mietvertrag...
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Die Schönheitsreparaturen sind grundsätzlich Sache des Vermieters. Er kann sie jedoch an den Mieter übertragen. Zu den Schönheitsreparaturen gehören: Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, Fußböden, Heizkörper, Innentüren und Fenster von innen. Siehe auch:
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Als Schönheitsreparaturen werden Maßnahmen bezeichnet, die der Beseitigung von Mängeln durch Abnutzung und Witterungseinflüsse dienen. Beispiele: Tapezieren und Streichen. Schönheitsmaßnahmen sind, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, Aufgabe des Vermieters (§ 538 BGB). Eine vertragliche Übernahme (auch in den AGB) durch den Mi...
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https://www.lexexakt.de/glossar/schoenheitsreparaturen.php

SchönheitsreparaturenRenovierungsarbeiten, mit denen gebrauchsbedingte Abnutzungserscheinungen in Räumen beseitigt werden, nennt man auch Schönheitsreparaturen. Für Schönheitsreparaturen ist nach den gesetzlichen Vorschriften der Vermieter zuständig. Der Vermieter kann allerdings die Durchführung und die Kostentra...
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https://www.mein-wirtschaftslexikon.de/s/schoenheitsreparaturen.php

Grundsätzlich gilt: Der Mieter ist nur dann zu Schönheitsreparaturen verpflichtet, wenn eine besondere Vereinbarung dazu im Mietvertrag steht. Trotzdem versuch en Vermieter immer wieder, Arbeiten an den Mieter zu übertragen, zu denen er nicht verpflichtet ist. Darum gehören die Schönheitsreparaturen mit zu den häufigsten Streitpunkten zwische...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/sch%C3%B6nheitsreparaturen/sch%C3%
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