
Schöffengerichte . Die ältere germanische Gerichtsverfassung beruhte auf dem Zusammenwirken der Richter, als der Organe des Königs, oder der Gerichtsherren mit Schöffen (scabini), die als Zeugen der im Volk lebenden Rechtsgewohnheiten auf die Frage des Richters das Recht zu "weisen" oder zu "finden" ("schöpfen") h...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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