[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Schußgeld, des -es, plur. doch nur von mehrern Summen, die -er, dasjenige Geld, welches einem Jäger für jedes geschossene Wild oder Raubthier bezahlet, und ihm damit der Aufwand des Schusses, d. i. des Pulvers und Bleyes, vergütet wird; das Schießgeld.
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