
Schriftsässigkeit, auch (kanzlei)schriftsässig, ist die frühere Bezeichnung für Grundherrschaften (wie zum Beispiel Rittergüter), deren Besitzer unter den obern Landesgerichten als erster Instanz standen, im Gegensatz zu den amtssässigen Rittergütern (Amtssassen), deren Besitzer das Amt, in dessen Bereich sie gelegen, als erste Instanz anzu...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Schriftsässigkeit

ist die bevorrechtigte unmittelbare Unterstellung eines Menschen (oder einer Sache) unter die obere landesherrliche Behörde vom Spätmittelalter
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https://koeblergerhard.de/zwerg-index.html
[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Schriftsässigkeit, plur. car. die Eigenschaft, da ein Vasall oder Grundstück schriftsässig ist; die Kanzelleysässigkeit, zum Unterschiede von der Amtssässigkeit.
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https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009133_7_2_2857
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