Werden Abgabefristen für Steuererklärungen oder Steueranmeldungen nicht eingehalten, droht erst nach Überschreitung der Schonfrist ein Säumniszuschlag. So wird der Säumniszuschlag erst bei einer Säumnis von bis zu 5 Werktagen gefordert. Mit der Schonfrist soll des Risik... Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42083